FAQ (Häufg gestellte Fragen)

Die Osteopathie ist ein Heilberuf und eine angewandte Humanwissenschaft mit eigenständigem medizinischen Diagnose- und Behandlungsansatz zur Gesundheitsversorgung. Osteopathen untersuchen und behandeln Patienten mit ihren Händen. Hierbei beurteilen sie das Gewebe des ganzen Körpers hinsichtlich Beweglichkeit und Qualität. Zentrales therapeutisches Anliegen ist die Unterstützung der Selbstregulationsfähigkeit des Organismus. Funktionelle Einschränkungen werden – unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Struktur und Funktion von Geweben – erkannt und manuell behandelt. Dies geschieht mit dem Ziel, patientenorientiert die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Patienten werden als aktiv handelnde Menschen wahrgenommen. Ihre Gesamtsituation bzw. ihr Gesundheitszustand wird unter Einbeziehung ihrer individuellen Ressourcen umfassend beurteilt.  – Definition laut Konsenzgruppe Osteopathie Deutschland vom 28. März 2015

Die Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen ihre Anwendung finden, wo funktionelle Störungen die Ursache sind. Dabei kann sie als erste Maßnahme, aber auch begleitend zu anderen medizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Vor allem dann, wenn es sich um schwere Pathologien handelt. In jedem Fall ist eine interdisziplinäre Behandlung der Patienten erstrebenswert, um die Genesung zu optimieren.

Der Behandlungsumfang ist je nach Beschwerdebild unterschiedlich. Generell sollte nach etwa drei bis fünf Behandlungen eine deutliche Verbesserung der Beschwerden spürbar sein. Der Abstand zwischen den Behandlungen kann eine bis vier Wochen betragen.

Die erste Behandlung dauert etwa eine Stunde, jede weitere Behandlungseinheit je nach Bedarf circa 50 Minuten.

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie teilweise. Unterstützt Ihre Krankenkasse eine osteopathische Behandlung, so benötigen Sie eine „Empfehlung für Osteopathie“. Sie belastet das Budget der Ärzte nicht und kann somit mehrfach im Jahr ausgehändigt werden.Dabei können Hausärzte, Frauenärzte, Zahnärzte, Kinderärzte und Orthopäden quartalsunabhängig ein Privatrezept für Osteopathie ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind. Über diesen Link Patienteninfo-Krankenkassen können Sie überprüfen, ob die Angaben zwischenzeitlich ergänzt oder geändert wurden. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr.

Die Rechnungsstellung für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel werden die Kosten von Privatkassen und Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Praxis OSTEO-Borrelli um eine Bestellpraxis handelt. Der mit Ihnen vereinbarte Termin wird konkret für Sie freigehalten. Die Praxis behält sich vor, nicht abgesagte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden im Voraus) privat in Rechnung zu stellen.

Aktuelle Beiträge über Osteopathie und Informationen zur Praxis werden in regelmäßigen Abständen hier und auf der Facebookseite der Praxis für Osteopathische Medizin Bianca Borrelli für Sie bereitgestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ich verfüge über eine 5-jährige berufsbegleitende Osteopathieausbildung (1 350 Ausbildungsstunden) mit internationalem Abschluss. Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen VOD e. V. . Das bedeutet, dass ich regelmäßig über aktuelle Forschungsergebnisse und Neuigkeiten aus dem Bereich der Osteopathie informiert werde. Weiterhin nehme ich regelmäßig an Fortbildungen zu osteopathischen Behandlungsmethoden teil und erweitere mein Wissen durch regen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Wir sind als Kinderosteopathen auf der Therapeutenliste des gemeinnützigen Vereins Osteopathische Kindersprechstunde e. V. vertreten.

Im Folgenden finden Sie eine Linksammlung zu empfehlenswerten Artikeln, Websites und anderen Quellen, die regelmäßig ergänzt wird.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Praxis OSTEO-Borrelli um eine Bestellpraxis handelt. Der mit Ihnen vereinbarte Termin wird konkret für Sie freigehalten. Die Praxis behält sich vor, nicht abgesagte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden im Voraus) privat in Rechnung zu stellen.